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Antworten zu aktuellen Fragen WGT

Liebe Gäste und Freunde des WGTs!
Aufgrund der gegebenen Gesamtsituation, auf welche wir nicht weiter eingehen werden, haben sich, das WGT betreffend, bei Euch selbstverständlich einige „brennende“ Fragen ergeben.
Aus vielschichtigen Erwägungen heraus haben wir uns bis dato mit Aussagen verhalten gezeigt, zumal die Rechtslage eher diffus erscheint. Sicher ist, daß wir nichts unversucht lassen wollen, die Tradition des WGTs zu Pfingsten aufrecht zu erhalten. Fest steht ebenso, daß wir Euch auch in diesem Jahr ein Treffen mit kultureller Umrahmung ermöglichen möchten. Unter dem folgenden Verweis findet Ihr Antworten, welche wir je nach gegebenem Sachstand aktualisieren werden.

  • Wird das WGT im Jahr 2020 zu Pfingsten stattfinden?

    Diese Frage ist momentan nicht seriös zu beantworten, da sich die Sachlage noch zu nebulös darstellt. Fakt ist, daß wir weiterhin an unterschiedlichen Möglichkeiten einer Umsetzung arbeiten und das WGT zu Pfingsten durchführen wollen, in welcher Form auch immer.
  • Handelt es sich beim WGT um eine Großveranstaltung im definierten Sinne?

    Das WGT kann nur bedingt als Großveranstaltung betrachtet werden, insbesondere aber nicht in dem bereits von einigen Bundesländern definierten Sinne. Beim WGT handelt es sich bekanntermaßen um eine dezentrale Veranstaltung. Die zahlreichen Spielstätten, faktisch alle mit einer Dauerkonzession versehen, sind über die gesamte Stadt verteilt und bieten unterschiedliche Kapazitäten. Nimmt man dies als Basis, eröffnen sich vielfältige Optionen, das WGT in einer alternativen Form, den Widrigkeiten zum Trotz, umzusetzen.
  • Gab es irgendein Signal von Seiten der Führung der Stadt Leipzig?

    Es gab bis zum heutigen Tag keinerlei Gesprächsangebot zu einer möglichen alternativen Umsetzung des WGTs und ebenso keinen Schriftverkehr – ein etwas befremdlicher Umgang mit einem Unternehmen, welches sich von Anbeginn an rein privatwirtschaftlich finanzierte, keinerlei finanzielle Förderung von der Stadt bekam und jedes Jahr nach Hochrechnungen differenter Marktforschungsinstitute 12 bis 16 Millionen in die Stadt „spülte“. Es gab aber auch bis heute keine schriftliche Untersagung!
  • Haben die Inhaber erworbener Eintrittskarten für das WGT Rechtssicherheit?

    Selbstverständlich garantieren wir für den Fall einer rechtskräftigen Untersagung des WGTs zu Pfingsten den Werterhalt erworbener Karten für eine Folgeveranstaltung. Sollten Inhaber von Eintrittsberechtigungen aus von ihnen nachweislich unverschuldeten Gründen an einer Teilnahme zu Pfingsten gehindert sein, bleibt der Wert der Karten ebenso für eine Folgeveranstaltung erhalten. Dies gilt insbesondere für Einreiseverbote aus dem Ausland sowie in Fällen sogenannter Quarantäne.

Wir danken Euch für Eure Treue und Unterstützung! Wir freuen uns auf ein Wiedersehen, hoffentlich bereits zu Pfingsten!

Eure Treffen & Festspielgesellschaft.

https://www.wave-gotik-treffen.de/

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